Allgemeine Geschäftsbedingungen von Concreet SA
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Concreet SA – Stockeet, einer im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragenen Aktiengesellschaft mit Sitz in Chemin du Coteau 29A, 1123 Aclens, und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) bezüglich der Vermietung von Lagerraum für persönliche oder gewerbliche Güter.
Stockeet stellt den Kunden Lagerräume für die Lagerung von Waren zur Verfügung. Die Räume sind ausschließlich für die Lagerung bestimmt und dürfen nicht für Wohn-, Geschäfts- oder Industriezwecke genutzt werden. Die Art der gelagerten Güter bleibt Stockeet unbekannt, wodurch jegliche Haftung von Stockeet für diese Güter ausgeschlossen wird.
Stockeet verlangt bei der Anmeldung zur Boxenmiete keine Kaution. Sie sind jedoch für alle von Ihnen verursachten Schäden verantwortlich, unabhängig davon, ob diese durch Sie oder Ihre eingelagerten Gegenstände und Materialien verursacht wurden. Im Falle von Schäden, Beschädigungen oder Reinigungskosten verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses und beim Auszug des Mieters muss die Box leer und in einwandfreiem Sauberkeitszustand hinterlassen werden. Sollte die Box nicht in einem zufriedenstellenden Zustand zurückgegeben werden, behält sich Stockeet das Recht vor, Reinigungskosten und/oder Kosten für das Ausräumen der Box zu berechnen, wenn diese noch vollgestopft ist. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Zeit- und Ressourcenaufwand für die Wiederherstellung der Box in einem einwandfreien Zustand. Stockeet stellt seinen Kunden außerdem einen Besen, ein Kehrblech und eine kleine Schaufel zur Verfügung, um die Lagerräume sauber zu halten. Jeder Mieter wird gebeten, keine Spuren ihres Aufenthalts zu hinterlassen. Zu diesem Zweck werden die Mieter gebeten, das bereitgestellte Reinigungsmaterial zu verwenden, um sicherzustellen, dass der Raum nach jeder Nutzung in einem sauberen Zustand hinterlassen wird.
Der Kunde haftet für Schäden an den Einrichtungen von Stockeet, einschließlich Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Geräte wie Hubwagen, Reinigungsmaterial. Der Kunde haftet auch für Schäden außerhalb des Gebäudes, insbesondere beim Manövrieren seines Fahrzeugs auf der Zugangsrampe und in der Halle von Stockeet. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich begleiten zu lassen oder seinen Zugang mit einem Dritten zu teilen, er bleibt jedoch der einzige Verantwortliche.
Im Falle eines solchen Schadens behält sich Stockeet das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die notwendige Reparatur oder den Ersatz in Rechnung zu stellen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und den Ressourcen, die zur Wiederherstellung der Einrichtungen erforderlich sind.
Stockeet stellt einen Beistellmülleimer in der Lobby zur Verfügung, der ausschließlich für die Sammlung von Kleinmüll bestimmt ist. In keinem Fall bietet Stockeet einen Abholservice für die Mülltonnen und den Sperrmüll der Kunden an. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Besuch und bei Beendigung des Mietverhältnisses seinen gesamten Müll und Sperrmüll mitzunehmen. Eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu zusätzlichen Kosten für den Mieter führen, die den Kosten für die Verwaltung und Entsorgung des zurückgelassenen Abfalls entsprechen.
Bei Nichtzahlung der Mieten behält sich Stockeet das Recht vor, die in der Box des Mieters gelagerten Güter zurückzuhalten. Dem Mieter wird eine formelle Mahnung zugesandt, in der ihm eine Frist von 10 Tagen eingeräumt wird, um die Situation zu bereinigen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Mietvertrag gekündigt. Stockeet kann dann bei den zuständigen Behörden ein Pfändungsverfahren einleiten, um die Güter auf einer öffentlichen Auktion zu verkaufen. Der Erlös aus dem Verkauf wird zur Deckung der ausstehenden Mieten und der Verfahrenskosten verwendet. Der Mieter wird über das Datum und den Ort der Versteigerung informiert.
Bei Nichtbezahlung wird der Zugang zur Box automatisch gesperrt, bis die Zahlung geregelt ist. Der Mieter kann erst dann auf sein Eigentum zugreifen, wenn er alle fälligen Beträge beglichen hat.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine Versicherung für die eingelagerten Güter abzuschließen. Stockeet stellt keine Versicherung für die eingelagerten Güter zur Verfügung und haftet nicht für Verluste oder Schäden, die auftreten können.
Stockeet behält sich das Recht vor, die AGB mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen widerspricht.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Stockeet und dem Kunden unterliegen dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieser AGB werden den zuständigen Gerichten des Kantons Waadt vorgelegt.
Bei Fragen zu den Diensten oder diesen AGB kann der Kunde Stockeet telefonisch unter 021 800 3000 oder per E-Mail an contact@stockeet.ch kontaktieren.
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