Allgemeine Geschäftsbedingungen der Concreet SA – Stockeet

1. Einleitung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Concreet SA – Stockeet, einer im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragenen Aktiengesellschaft mit Sitz in Chemin du Coteau 29A, 1123 Aclens, und dem Kunden hinsichtlich der Vermietung von Lagerräumen für private oder gewerbliche Gegenstände.

2. Beschreibung des Dienstes

Stockeet stellt seinen Kunden Lagerräume für die Einlagerung von Gegenständen zur Verfügung. Die Räume sind ausschließlich für die Lagerung bestimmt und dürfen unter keinen Umständen für Wohn-, Gewerbe- oder Industriezwecke genutzt werden. Die Art der gelagerten Güter ist Stockeet nicht bekannt, wodurch jegliche Haftung von Stockeet in Bezug auf diese Güter ausgeschlossen ist.

3. Nutzungsbedingungen für den Speicherplatz

  • Besondere Verbote: Der Kunde verpflichtet sich, keine gefährlichen, illegalen, verderblichen, geruchsintensiven, brennbaren oder explosiven Stoffe sowie keine anderen Güter zu lagern, deren Besitz oder Lagerung gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Es ist ebenfalls untersagt, die Räumlichkeiten für gewerbliche oder Wohnzwecke zu nutzen.
  • Änderungen und Umgestaltungen: Jede Änderung oder Umgestaltung des Lagerraums bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stockeet.
  • Digitale Daten: Stockeet rät dem Kunden davon ab, sensible digitale Daten zu speichern, und lehnt jegliche Haftung im Falle von Rechtsstreitigkeiten bezüglich der vom Kunden gespeicherten digitalen Daten ab.

4. Verpflichtungen und Pflichten des Kunden bei Vertragsabschluss

  • Ausweisdokument: Der Kunde verpflichtet sich, Stockeet spätestens zum Vertragsbeginn eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments vorzulegen (Personalausweis, Aufenthaltsbewilligung, Schweizer Arbeitsbewilligung, Reisepass).
  • Adressänderung: Der Kunde verpflichtet sich, seine vollständige Adresse sowie seine Kontaktdaten anzugeben und etwaige Änderungen innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen.
  • Aktualisierung der Zahlungsmethode: Der Kunde verpflichtet sich, seine Zahlungsmethode im Falle eines Ablaufs oder einer Funktionsstörung innerhalb von 48 Stunden zu aktualisieren.
  • Verstöße gegen Pflichten und Verpflichtungen: Im Falle einer Verletzung der Pflichten und Verpflichtungen seitens des Kunden behält sich Stockeet das Recht vor, den Zugang des Kunden vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen.

5. Laufzeit und Kündigung

  • Der Vertrag: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Vertrag. Der Kunde verpflichtet sich, diese AGB bei Abschluss des Mietvertrags für eine oder mehrere Stockeet-Boxen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.
  • Vertragsdauer: Die Verträge werden für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, in der Regel monatlich ab dem Datum des Vertragsbeginns, und verlängern sich stillschweigend, sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt werden. Das Datum des Vertragsbeginns wird vom Kunden bei Abschluss des Abonnements festgelegt.
  • Kündigungsverfahren: Der Kunde kann sein Abonnement über seinen Kundenbereich auf der Website stockeet.ch unter der Rubrik „Mein Konto“ kündigen oder alternativ per E-Mail an die Adresse contact@stockeet.ch
  • Kündigungsfrist: Die Kündigung erfolgt mit einer Frist von 14 Tagen.
  • Kündigung wegen Vertragsverletzung: Stockeet kann den Vertrag im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen durch den Kunden, insbesondere bei der Lagerung verbotener Gegenstände oder bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Räumlichkeiten, fristlos kündigen.

6. Preise und Zahlung

  • Gebühren: Die Mietpreise sind festgelegt und auf der Website stockeet.ch einsehbar. Die Gebühr ist spätestens am Tag des Einzugs in den Lagerraum sowie am ersten Tag jeder monatlichen Verlängerung fällig.
  • Mahngebühren: Stockeet behält sich das Recht vor, ab dem zweiten Monat, in dem die Zahlung aussteht, Mahngebühren in Höhe von 30 CHF pro gemieteter Box und pro Monat des Zahlungsverzugs in Rechnung zu stellen. Die Mahngebühren sind kumulierbar.
  • Preisänderungen: Stockeet behält sich das Recht vor, die Tarife mit einer Frist von 30 Tagen vor Vertragsverlängerung anzupassen.

7. Kaution

Stockeet verlangt bei Abschluss eines Mietvertrags für einen Lagerraum keine Kaution. Der Kunde haftet jedoch für etwaige Schäden, die er verursacht, unabhängig davon, ob diese durch sein eigenes Verschulden oder durch die von ihm eingelagerten Gegenstände und Ausrüstungsgegenstände entstehen. Im Falle von Schäden oder Reinigungskosten verpflichtet sich der Kunde, die gesamten Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu übernehmen.

8. Reinigung und Sauberkeit der Box

Bei Beendigung des Mietverhältnisses und beim Auszug des Mieters muss der Lagerraum leer und in einwandfreiem, sauberem Zustand hinterlassen werden. Sollte der Lagerraum nicht in einem zufriedenstellenden Zustand zurückgegeben werden, behält sich Stockeet das Recht vor, Reinigungskosten und/oder Räumungskosten in Rechnung zu stellen, falls der Lagerraum noch überfüllt ist. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand, der erforderlich ist, um den Lagerraum wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Stockeet stellt seinen Kunden einen Besen, einen Handfeger und eine kleine Schaufel zur Verfügung, um die Sauberkeit der Lagerräume zu gewährleisten. Jeder Mieter ist aufgefordert, keine Spuren seines Aufenthalts zu hinterlassen und die bereitgestellten Reinigungsutensilien zu verwenden, um sicherzustellen, dass der Raum nach jeder Nutzung sauber ist.

9. Schäden und Beschädigungen

Der Kunde haftet für Schäden an den Einrichtungen von Stockeet, einschließlich Beschädigungen an den zur Verfügung gestellten Geräten wie Hubwagen und Reinigungsgeräten sowie am Lastenaufzug. Der Kunde haftet ebenfalls für Schäden, die außerhalb des Gebäudes entstehen, insbesondere beim Manövrieren seines Fahrzeugs auf der Laderampe und in der Halle von Stockeet. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich begleiten zu lassen oder den Zugang mit einem Dritten zu teilen, bleibt jedoch allein verantwortlich.

Im Falle solcher Schäden behält sich Stockeet das Recht vor, dem Kunden die erforderlichen Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung zu stellen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Ausmaß der Schäden und den für die Instandsetzung der Anlagen erforderlichen Aufwendungen. Stockeet behält sich zudem das Recht vor, Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beilegung des Streitfalls und der Behebung der verursachten Schäden in Rechnung zu stellen.

10. Abfall- und Sperrmüllentsorgung

Stockeet stellt in der Eingangshalle einen zusätzlichen Mülleimer zur Verfügung, der ausschließlich für die Entsorgung von Kleinmüll bestimmt ist. Stockeet bietet unter keinen Umständen einen Abholservice für Müll oder Sperrmüll für Kunden an. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Besuch und am Ende der Mietdauer seinen gesamten Abfall und Sperrmüll mitzunehmen. Jede Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zusätzliche Kosten für den Mieter nach sich ziehen, die den Kosten für die Entsorgung und Beseitigung des vor Ort zurückgelassenen Abfalls entsprechen.

11. Verwaltung des Vermögens bei Zahlungsausfall

  • 11.1 Zahlungsverzug und Zugangsbeschränkung: Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstermin behält sich Stockeet das Recht vor, den Zugang zum Lagerraum einzuschränken oder auszusetzen, ohne dass dies eine Kündigung des Vertrags darstellt. Der Zugang wird erst nach vollständiger Begleichung der ausstehenden Beträge wiederhergestellt.
  • 11.2 Mahnung: Bei anhaltendem Zahlungsverzug wird Stockeet dem Mieter eine schriftliche Mahnung per Einschreiben oder auf einem anderen Weg, der den Empfang nachweisen lässt, zukommen lassen und ihm eine zusätzliche Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen einräumen.
  • 11.3 Kündigung des Vertrags: Erfolgt innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist keine Begleichung und liegt ein Zahlungsverzug von drei (3) Monaten oder drei (3) fällige, unbezahlte Rechnungen vor, behält sich Stockeet das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Kündigungsfrist zu kündigen.
  • 11.4 Verlassen der Box: Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstands ist Stockeet berechtigt, den Lagerraum zu räumen. Die eingelagerten Gegenstände werden:
    • entweder in einen anderen Speicherbereich verschoben werden,
    • entweder vorübergehend von Stockeet oder einem Dritten zwischengespeichert werden,
    • auf alleinige Kosten und Gefahr des Mieters.
  • 11.5 Aufbewahrung und Verbleib der Gegenstände: Die geräumten Gegenstände werden ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung an den Mieter mindestens 30 Tage lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist und sofern die finanzielle Situation nicht vollständig geklärt ist, kann Stockeet:
    • die Vermögenswerte zu veräußern, soweit dies zur Deckung der fälligen Beträge und der entstandenen Kosten erforderlich ist,
    • oder sie gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
  • 11.6 Kein Eigentumsübergang: Der Mieter bleibt jederzeit der alleinige Eigentümer der eingelagerten Gegenstände, bis zu deren etwaiger Verwertung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12. Zulässige Höchstlast

  • Erdgeschoss: Für die Lagerboxen im Erdgeschoss (Lagerboxnummern, die mit 0 beginnen) gelten keine Belastungsbeschränkungen.
  • Etage: Für die Lagerboxen im Obergeschoss (Boxnummern beginnend mit 1) beträgt die maximal zulässige Belastung 500 kg pro Quadratmeter.
  • Lastenaufzug: Die maximal zulässige Traglast des Lastenaufzugs beträgt 600 kg.

13. Sicherheit und Zugang

  • Zugang zur Website: Der Zugang wird kontrolliert und ist auf die von Stockeet festgelegten Zeiten beschränkt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Raum nach jeder Nutzung sicher zu verschließen.
  • Vorübergehende Sperrung des Zugriffs: Stockeet behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn dieser seiner Verpflichtung zur Vorlage einer Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung, Schweizer Arbeitserlaubnis, Reisepass) nicht nachkommt. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug.
  • Überwachung und Alarm: Obwohl Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, garantiert Stockeet kein Sicherheitsniveau, das dem eines Tresors entspricht, und lehnt jede Haftung im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der gelagerten Gegenstände ab.
  • Videoüberwachung: Stockeet behält sich das Recht vor, alle Videoüberwachungsaufnahmen für einen Zeitraum von 3 Jahren zu speichern und aufzubewahren.

14. Versicherungen

Es obliegt dem Kunden, eine Versicherung für die eingelagerten Gegenstände abzuschließen. Stockeet bietet keine Versicherung für die eingelagerten Gegenstände an und haftet nicht für eventuell auftretende Verluste oder Schäden.

15. Änderung der AGB

Stockeet behält sich das Recht vor, die AGB mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 15 Tagen beanstandet werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Stockeet und dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieser AGB sind die zuständigen Gerichte des Kantons Waadt zuständig.

17. Kontaktdaten

Bei Fragen zu den Diensten oder diesen AGB kann der Kunde Stockeet telefonisch unter 021 800 3000 oder per E-Mail an contact@stockeet.ch kontaktieren.

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